Bei Neubau oder Verkauf und Vermietung eines Gebäudes ist ein Energieausweis vorgeschrieben.

Wohngebäude
Bei Neubau eines Gebäudes ist der Berdarfsausweis Pflicht.

Im Wohngebäudebestand ist der Bedarfsausweis bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Wärmschutz schlechter als nach Wärmschutzverordnung 1977 ist, vorgeschrieben. Wenn das Gebäude einen Mindestwärmeschutz aufweist und Verbrauchsrechnungen von 3 hintereinanderliegenden Jahren vorliegen darf ein Energieverbrauchsausweis erstellt werden.

Bei Bestandswohngebäuden grösser 5 Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis zulässig.

Nichtwohngebäude
Bei Neubau eines Nichtwohngebäudes ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Im Nichtwohngebäudebestand kann zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gewählt werden.


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