Neue Bestimmungen für Gebäude ab 2016

Die Bundesregierung will bis 2020 die CO2-Emissionen um 20 Prozent absenken. Für Gebäude wird eine Energieausweispflicht eingeführt.

Neu zu errichtende Gebäude unterliegen der Ausweispflicht.

Bei Verkauf und Vermietung werden für Bestandsbebäude jetzt auch Energieausweise vorgeschrieben.


Die Ausweise geben Auskunft über den jährlichen Energieverbrauch für Raumheizung und Warmwasserbereitung.

Der Ausweis muss vom Vermieter bzw. Immobilienverkäufer dem Mietsuchenden bzw. Immobilienkäufer vorgelegt / übergeben werden.

Dies Ausweise sind über eine über das Institut für Bautechnik Berlin beantragte Ausweisnummer zuordnenbar.

Zurück zur Hauptseite.